Energieeffizienzexperte für Fenstertausch
Bis zu 20 Prozent Zuschuss für den Austausch der Fenster
Beratung durch zugelassene Energieeffizienz-Experten
Fachplanung, Förderantrag & Nachweise für BEG EM aus einer Hand
Einzelmaßnahmen
Einzelne Sanierungsmaßnahmen können sinnvoll und förderfähig sein.
Ich bewerte die Maßnahme für Ihr Gebäude und sorge für eine fachlich korrekte, förderkonforme Umsetzung.
Wann lohnt sich ein Fenstertausch?
Ein Austausch alter Fenster ist häufig eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um den Energieverbrauch Ihres Hauses zu senken. Denn moderne Fenster mit hoher Dämmwirkung senken den Energieverbrauch spürbar, reduzieren Wärmeverluste, steigern den Wohnkomfort und helfen, Heizkosten nachhaltig zu senken. Zusätzlich tragen sie zur Schallreduzierung bei, für mehr Ruhe und Lebensqualität.
Besonders sinnvoll ist der Fenstertausch, wenn:
- die Fenster älter als 20 bis 30 Jahre sind
- Zugluft, Kondensat oder kalte Oberflächen auftreten
- hohe Heizkosten bestehen
- im Zuge einer Sanierung oder Modernisierung
- Schallschutz oder Einbruchschutz verbessert werden soll
Mit neuen Fenstern machen Sie einen entscheidenden Schritt in Richtung Energieeffizienz. Ein durchdachtes Wärmekonzept schützt Ihre Gebäudehülle vor Feuchteschäden und sorgt für ein gesundes Raumklima. Der Austausch alter Fenster wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit einem Zuschuss vom BAFA unterstützt. So sparen Sie nicht nur Energie, sondern auch bares Geld.
So hoch ist die BEG EM Förderung Fenstertausch
- 15 Prozent Zuschuss für förderfähige Kosten bei Austausch alter Fenster
- Förderung erfolgt über das BAFA als BEG Einzelmaßnahme
- Voraussetzung: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
Höhere Förderung mit iSFP
Wer für vor Antragsstellung von BEG Einzelmaßnahmen einen individuellen Sanierungsplan (iSFP) erstellen lässt, bekommt zusätzliche fünf Prozent Förderung als iSFP-Bonus. So können Sie zusätzlich profitieren. Sie erhalten einen langfristigen Plan für alle Sanierungsschritte und eine bessere Entscheidungsgrundlage für Investitionen.
Mit einem iSFP erhöht sich die Förderhöchstgrenze bei BEG Einzelmaßnahmen von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Für im iSFP empfohlene Einzelmaßnahmen gibt es zusätzlich zum Grundfördersatz von 15 Prozent einen iSFP-Bonus von 5 Prozent, also 20 Prozent insgesamt.
Ablauf Förderantrag Fenstertausch (BEG EM)
Vor Beginn einer Einzelmaßnahme müssen ein Energieeffizienz-Experte (EEE) sowie das ausführende Fachunternehmen beauftragt werden. Der EEE übernimmt die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahme.
Wichtig: Vor der Antragstellung ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen erforderlich, der unter dem Vorbehalt der Förderzusage steht und ein geplantes Umsetzungsdatum enthält.
Für den Förderantrag ist eine technische Projektbeschreibung (TPB) erforderlich. Diese wird entweder vom Energieeffizienz-Experten (EEE) oder von einem RAL-gütezertifizierten Fachunternehmen erstellt. Die vom EEE bereitgestellte TPB-ID ist für den Antrag notwendig und maximal zwei Monate gültig.
Der Förderantrag wird online über das BAFA-Portal gestellt – entweder selbst oder durch eine bevollmächtigte Person. Vorab sollte das Allgemeine Merkblatt zur Antragsstellung der BAFA gelesen werden.
Der Förderantrag wird vom BAFA auf Förderfähigkeit geprüft. Mit der Umsetzung der Maßnahme sollte daher erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden, da bereits begonnene Maßnahmen nicht gefördert werden.
Nach positivem Bescheid kann die Einzelmaßnahme wie geplant umgesetzt werden.
Nach Abschluss der Einzelmaßnahme werden die Rechnungen der Fachunternehmen beglichen und anschließend der Verwendungsnachweis mit allen erforderlichen Unterlagen bei der BAFA eingereicht. Dies muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen.
Der technische Projektnachweis (TPN) wird vom Energieeffizienz-Experten oder dem Fachunternehmen erstellt. Die TPN-ID ist für den Verwendungsnachweis erforderlich und zwei Monate gültig.
Nach Prüfung der Unterlagen durch das BAFA erfolgt der Festsetzungsbescheid und die Auszahlung der Förderung.
Kontakt
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