Energieeffizienzexperte für Dachsanierung
Bis zu 20 Prozent Zuschuss für die Dämmung Ihres Daches
Nachweise und Förderbegleitung BEG EM
Einzelmaßnahmen
Einzelne Sanierungsmaßnahmen können sinnvoll und förderfähig sein.
Ich bewerte die Maßnahme für Ihr Gebäude und sorge für eine fachlich korrekte, förderkonforme Umsetzung.
Heizungstausch
Moderne Heizsysteme senken den Energieverbrauch und die Betriebskosten.
Dachsanierung
Ein gut gedämmtes Dach minimiert Ihre Wärmeverluste nachhaltig und effizient.
Fassade
Verbessert den Wärmeschutz und den energetischen Zustand der Gebäudehülle.
Wann lohnt sich eine Dachsanierung?
Eine fachgerecht geplante Dachsanierung ist mehr als eine optische Maßnahme. Über ein unzureichend gedämmtes oder in die Jahre gekommenes Dach gehen erhebliche Wärmeverluste verloren. Eine energetische Sanierung reduziert den Energieverbrauch, senkt dauerhaft die Heizkosten und steigert den Wohnkomfort sowie den Wert Ihrer Immobilie.
Eine Dachsanierung ist insbesondere sinnvoll, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
Das Dach ist älter als 20–30 Jahre
Hohe Heizkosten oder spürbare Zugluft im Gebäude
Geplanter Dachausbau oder Modernisierung
Unzureichende oder fehlende Dachdämmung
Hohe Raumtemperaturen im Sommer und schneller Wärmeverlust im Winter
Mit einer hochwertigen Dachdämmung schützen Sie Ihr Gebäude nachhaltig vor Wärmeverlusten. Zusätzlich können Sie für die energetische Dachsanierung aktuell staatliche Fördermittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Anspruch nehmen.
So hoch ist die BEG EM Förderung Dachsanierung
- 15 Prozent(+5% iSFP Bonus) Zuschuss für förderfähige Dämmmaßnahmen am Dach
- Förderung erfolgt über das BAFA als BEG Einzelmaßnahme
- Voraussetzung: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
Höhere Förderung mit iSFP
Wer für vor Antragsstellung von BEG Einzelmaßnahmen einen individuellen Sanierungsplan (iSFP) erstellen lässt, bekommt zusätzliche fünf Prozent Förderung als iSFP-Bonus. So können Sie zusätzlich profitieren. Sie erhalten einen langfristigen Plan für alle Sanierungsschritte und eine bessere Entscheidungsgrundlage für Investitionen.
Mit einem iSFP erhöht sich die Förderhöchstgrenze bei BEG Einzelmaßnahmen von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Für im iSFP empfohlene Einzelmaßnahmen gibt es zusätzlich zum Grundfördersatz von 15 Prozent einen iSFP-Bonus von 5 Prozent, also 20 Prozent insgesamt.
Ablauf Förderantrag Dachsanierung (BEG EM)
Am Anfang der Einzelmaßnahme steht die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten/einer Energieeffizienz-Expertin (EEE) sowie des ausführenden Fachunternehmens. Der oder die EEE übernimmt die Planung und Kontrolle der Energieeffizienzmaßnahme, unterstützt also bei Fachplanung und Baubegleitung.
Achtung: Bei der Beauftragung von Fachunternehmen muss vor Antragsstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage sowie mit dem voraussichtlichen Umsetzungsdatum vorliegen.
Für einen Förderantrag wird eine technische Projektbeschreibung (TPB) benötigt. Diese kann entweder vom eingebundenen EEE oder vom ausführenden Fachunternehmen erstellt werden, sofern dies RAL-Gütezertifiziert ist. Die vom EEE zur Verfügung gestellte TPB-ID wird für den Antrag benötigt und ist maximal zwei Monate zur Verwendung gültig.
Der Förderantrag ist online über das BAFA-Portal möglich. Dies kann entweder selbst oder von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Zuvor sollte das Dokument „Allgemeines Merkblatt zur Antragsstellung“ der BAFA gelesen werden.
Der Antrag wird vom BAFA auf Förderfähigkeit überprüft. Nach der Antragstellung sollte also mit der Umsetzung der Maßnahme auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden, um zu verhindern, dass die begonnenen Maßnahmen nicht gefördert werden.
Mit einem positiven Zuwendungsbescheid, in dem alle wichtigen Daten und Informationen angegeben sind, kann die Einzelmaßnahme schließlich umgesetzt werden.
Abschließend werden nach Beendigung der Einzelmaßnahme alle Rechnungen der Fachunternehmen vom Antragsteller bezahlt. Nun muss noch ein Verwendungsnachweis inklusive aller erforderlichen Unterlagen beim BAFA eingereicht werden. Dies muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums geschehen.
Der Verwendungsnachweis belegt, dass alle beantragten Gelder wie geplant eingesetzt wurden. Der oder die EEE oder das ausführende Fachunternehmen erstellt dafür einen technischen Projektnachweis (TPN). Die TPN-ID wird für den Verwendungsnachweis benötigt und ist zwei Monate gültig.
Die eingereichten Unterlagen werden vom BAFA überprüft. Bei einer positiven Prüfung wird ein Festsetzungsbescheid verschickt und die gewährten Zuschüsse für die Einzelmaßnahme ausgezahlt.
Kontakt
Ihre Anfrage ist unverbindlich. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet.
Erreichbar unter
- +49 179 5662246
- Kontakt@energieberatung-yilmaz.de