Förderung für Sanierung

Die BAFA- und KfW-Sanierungsförderung unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der energetischen Sanierung ihrer Häuser. Erfahren Sie hier, welche Förderung es in der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Sanierungen gibt. Ich helfe Ihnen in Osnabrück und Umgebung durch den Förderdschungel. 

Einzelmaßnahmen

Einzelne Sanierungsmaßnahmen können sinnvoll und förderfähig sein.
Ich bewerte die Maßnahme für Ihr Gebäude und sorge für eine fachlich korrekte, förderkonforme Umsetzung.

Fenstertausch

Reduziert Wärmeverluste und verbessert die Energieeffizienz des Gebäudes.

Heizungstausch

Moderne Heizsysteme senken den Energieverbrauch und die Betriebskosten.

Dachsanierung

Ein gut gedämmtes Dach minimiert Ihre Wärmeverluste nachhaltig und effizient.

Fassade

Verbessert den Wärmeschutz und den energetischen Zustand der Gebäudehülle.

BEG-Förderung für Sanierung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentrales Förderprogramm der Bundesregierung, das energetische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden unterstützt. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden langfristig zu senken und den CO₂-Ausstoß nachhaltig zu reduzieren.CO₂-Ausstoß nachhaltig zu reduzieren.

Förderhöhen der Bundesförderung – Sanierung

Stand: 08.12.2025, Änderungen vorbehalten, es gelten die offiziellen Angaben der KfW und des BAFA.

Die Sanierung eines Wohngebäudes auf einen Effizienzhausstandard (40, 55, 70, 85) wird von der KfW mit einem Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit plus einem Tilgungszuschuss zwischen fünf und 45 Prozent gefördert.

Gefördert werden die Kosten energetischer Maßnahmen, die Baunebenkosten und die Wiederherstellungskosten sowie die Bau- und Fachplanung. Gefördert wird auch der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Die Höhe des Kredits sowie des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe und, ob eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeitsklasse erreicht wird.

Ich unterstützen Sie in Osnabrück und Umgebung bei der Sanierung zum Effizienzhaus.

Die Komplettsanierung eines Nichtwohngebäudes auf den Effizienzhausstandard wird mit einem Förderkredit samt Tilgungszuschuss von der KfW unterstützt. Pro Quadratmeter Nettogrundfläche gibt es 2.000 Euro Förderung. Maximal sind es zehn Millionen Euro pro Vorhaben. Der Tilgungszuschuss bewegt sich zwischen fünf und 25 Prozent. Die Höhe des Tilgungszuschusses bemisst sich anhand der nach der Sanierung erreichten Effizienzhaus-Stufe. Der Zuschuss erhöht sich, wenn eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeitsklasse erreicht wird. Für den Kreditantrag benötigen Sie von Ihren Energieeffizienz-Experten eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA).

Kommunen erhalten für die Komplettsanierung von Gebäuden auf einen Effizienzhausstandard ebenfalls Kredite von der KfW samt Tilgungszuschuss.

Für die Sanierung von Wohngebäuden gibt es bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit und für Nichtwohngebäude kann ein Kredit bis zu zehn Millionen Euro pro Vorhaben genommen werden.

Zudem sind jeweils Tilgungszuschüsse bis zu 25 Prozent möglich, je nachdem welche Effizienzhausstufe und, ob eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse erreicht wird.

Ein sogenanntes „Worst Performing Building“ (WPB) gehört hinsichtlich des Energiebedarfs zu den schlechtesten 25 Prozent Wohn- und Nichtwohngebäude in Deutschland. Die energetische Sanierung eines WPB ist daher wichtig, um die deutschen Klimaziele im Bausektor zu erreichen. Deshalb gibt es für die Sanierung eines WPB zusätzliche finanzielle Unterstützung: Wenn ein WPB zu einem Effizienzhaus saniert wird, gibt es einen Extra-Tilgungszuschuss von zehn Prozent.

Grundlage für die Einstufung als Worst Performing Building sind entweder ein gültiger Energieausweis oder das Gebäudebaujahr sowie der Sanierungsstand der Außenwand. Ein Wohngebäude gilt als ein WPB, wenn es laut Energieausweis in die Klasse H fällt. Falls es einen älteren Energieausweis ohne Klassifizierung gibt, gilt ein Gebäude als WPB, wenn es einen Endenergie-Wert von mindestens 250 kWh/(m²a) hat.

Wenn Sie ein WPB zu einem Effizienzhaus sanieren, erhalten Sie einen Extra-Tilgungszuschuss von zehn Prozent.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert die Umsetzung von Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die die Energieeffizienz der Gebäudehülle und Anlagentechnik erhöhen. Der Grundfördersatz für im BEG geförderte Einzelmaßnahmen sowohl bei Wohn- als auch Nichtwohngebäuden beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Fördergeber ist das BAFA. Zusätzlich gibt es für Wohngebäude einen fünf Prozent Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde. Gefördert werden der Tausch von Fenstern, die Dämmung von DachFassade und Kellerdecke und die Verbesserung von Anlagentechnik und -Effizienz. Gefördert wird per Zuschuss.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt für Wohngebäude bei 30.000 Euro, mit iSFP bei 60.000 Euro. Bei Nichtwohngebäuden liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen bei insgesamt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.

Eine Ausnahme bildet die Erneuerung der Heizungsanlage. Die Grundförderung für den Heizungstausch beträgt mindestens 30 Prozent. Zudem gibt es einen Effizienzbonus für Wärmepumpen (Wärmequelle Wasser, Abwasser, Erdreich oder mit natürlichem Kältemittel) von fünf Prozent. Hier ist die KfW zuständig.

Bei energieeffizienten Bauen kommt es besonders auf die richtige Planung an. Deshalb werden 50 Prozent der Fachplanungs- und Baubegleitleistungen im BEG EM vom BAFA gefördert.

Die förderfähigen Kosten bei der BEG-EM-Fachberatung für Wohngebäude belaufen sich auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Mehrfamilienhäusern (drei oder mehr Wohneinheiten) auf insgesamt maximal 20.000 Euro. Pro Wohneinheit gibt es 2.000 Euro.

Bei Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude belaufen sich die förderfähigen Kosten für die Baubegleitung beziehungsweise Fachberatung durch Energieeffizienz-Experten auf fünf Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 20.000 Euro.

 

Die KfW-Bank fördert bereits bewilligte Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden mit einem Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.

Der Ergänzungskredit gilt für Einzelmaßnahmen, für die bereits eine Zuschusszusage (BEG EM) vorliegt, die Zuschüsse aber noch nicht ausgezahlt wurden. Gefördert werden sowohl Privatpersonen als auch Investierende wie Einzelunternehmen, Unternehmen oder Wohneigentümergemeinschaften.

Muss ich einen EEE für eine Förderung der Einzelmaßnahmen beauftragen?

Für die Beantragung einer BEG-Förderung ist in den meisten Fällen die Einbindung eines in der offiziellen dena-Energieeffizienz-Expertenliste eingetragenen Energieeffizienz-Experten Pflicht. Ohne dessen Bestätigung wird der Antrag in der Regel nicht bewilligt. Denn Energieeffizienz-Experten stellen sicher, dass die geplanten Maßnahmen den technischen Anforderungen des Förderprogramms entsprechen.

Aufgaben der Energieeffizienz-Experten (Auswahl)

  • Bestätigung der Förderfähigkeit: Erstellung der notwendigen Nachweise für BAFA oder KfW für die Förderbeantragung.
  • Energetische Fachplanung & Baubegleitung: Grundlage für Sanierungsmaßnahmen und Kontrolle der umgesetzten Maßnahmen, damit alle Arbeiten den Förderbedingungen entsprechen.
  • Abschlussdokumentation: Einreichung der Bestätigung nach Durchführung auf Einhaltung der technischen Anforderungen.

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