Energieeffizienzexperte für Fassadendämmung

Ich berate Sie bei der energetischen Fassadendämmung – von der Bestandsanalyse über Fördermittel bis zur fachgerechten Umsetzung.

Bis zu 20 Prozent Zuschuss für die Dämmung der Fassade

Fachplanung, Förderantrag & Nachweise für BEG EM aus einer Hand

Einzelmaßnahmen

Einzelne Sanierungsmaßnahmen können sinnvoll und förderfähig sein.
Ich bewerte die Maßnahme für Ihr Gebäude und sorge für eine fachlich korrekte, förderkonforme Umsetzung.

Fenstertausch

Reduziert Wärmeverluste und verbessert die Energieeffizienz des Gebäudes.

Heizungstausch

Moderne Heizsysteme senken den Energieverbrauch und die Betriebskosten.

Dachsanierung

Ein gut gedämmtes Dach minimiert Ihre Wärmeverluste nachhaltig und effizient.

Fassade

Verbessert den Wärmeschutz und den energetischen Zustand der Gebäudehülle.

Illustration Mann vor effizientem Gebäude

Wann ist eine Fassadendämmung sinnvoll?

Eine Fassadendämmung zählt zu den wirkungsvollsten Maßnahmen in der energetischen Sanierung. Denn über ungedämmte Außenwände ist es möglich, dass ein erheblicher Teil der Wärme verloren geht. Eine fachgerecht geplante Dämmung reduziert somit den Energieverbrauch deutlich und erhöht den Wohnkomfort nachhaltig.

Eine Fassadendämmung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • die Außenwände ungedämmt oder schlecht gedämmt sind
  • hohe Heizkosten oder kalte Wandoberflächen auftreten
  • Feuchte- oder Schimmelprobleme bestehen
  • eine Fassadensanierung ohnehin geplant ist

Die Dämmung der Fassade wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit einem Zuschuss vom BAFA gefördert. Das on. ingenieurbüro unterstützt Sie fachkundig als Energieeffizienz-Experten bei der Förderung.

So hoch ist die BEG EM Förderung Fassadendämmung

  • 15 Prozent Zuschuss für förderfähige Kosten bei Dämmung der Fassade
  • Förderung erfolgt über das BAFA als BEG Einzelmaßnahme
  • Voraussetzung: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, die die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden verbessern. Für die energetische Einzelmaßnahme Fassadendämmung werden nach BEG EM die förderfähigen Kosten in Höhe von 15 Prozent durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Die Zuschuss-Höchstgrenze für eine Einzelmaßnahme ohne iSFP liegt bei 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr.

Wer für vor Antragsstellung von BEG Einzelmaßnahmen einen individuellen Sanierungsplan (iSFP) erstellen lässt, bekommt zusätzliche fünf Prozent Förderung als iSFP-Bonus. So können Sie zusätzlich profitieren. Sie erhalten einen langfristigen Plan für alle Sanierungsschritte und eine bessere Entscheidungsgrundlage für Investitionen.

Mit einem iSFP erhöht sich die Förderhöchstgrenze bei BEG Einzelmaßnahmen von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Für im iSFP empfohlene Einzelmaßnahmen gibt es zusätzlich zum Grundfördersatz von 15  Prozent einen iSFP-Bonus von 5  Prozent, also 20 Prozent insgesamt.

Ablauf Förderantrag Fassadendämmung (BEG EM)

Kontakt

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