Energieeffizienzexperte für Fassadendämmung
Bis zu 20 Prozent Zuschuss für die Dämmung der Fassade
Fachplanung, Förderantrag & Nachweise für BEG EM aus einer Hand
Einzelmaßnahmen
Einzelne Sanierungsmaßnahmen können sinnvoll und förderfähig sein.
Ich bewerte die Maßnahme für Ihr Gebäude und sorge für eine fachlich korrekte, förderkonforme Umsetzung.
Heizungstausch
Moderne Heizsysteme senken den Energieverbrauch und die Betriebskosten.
Dachsanierung
Ein gut gedämmtes Dach minimiert Ihre Wärmeverluste nachhaltig und effizient.
Fassade
Verbessert den Wärmeschutz und den energetischen Zustand der Gebäudehülle.
Wann ist eine Fassadendämmung sinnvoll?
Eine Fassadendämmung zählt zu den wirkungsvollsten Maßnahmen in der energetischen Sanierung. Denn über ungedämmte Außenwände ist es möglich, dass ein erheblicher Teil der Wärme verloren geht. Eine fachgerecht geplante Dämmung reduziert somit den Energieverbrauch deutlich und erhöht den Wohnkomfort nachhaltig.
Eine Fassadendämmung ist besonders sinnvoll, wenn:
- die Außenwände ungedämmt oder schlecht gedämmt sind
- hohe Heizkosten oder kalte Wandoberflächen auftreten
- Feuchte- oder Schimmelprobleme bestehen
- eine Fassadensanierung ohnehin geplant ist
Die Dämmung der Fassade wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit einem Zuschuss vom BAFA gefördert. Das on. ingenieurbüro unterstützt Sie fachkundig als Energieeffizienz-Experten bei der Förderung.
So hoch ist die BEG EM Förderung Fassadendämmung
- 15 Prozent Zuschuss für förderfähige Kosten bei Dämmung der Fassade
- Förderung erfolgt über das BAFA als BEG Einzelmaßnahme
- Voraussetzung: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, die die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden verbessern. Für die energetische Einzelmaßnahme Fassadendämmung werden nach BEG EM die förderfähigen Kosten in Höhe von 15 Prozent durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Die Zuschuss-Höchstgrenze für eine Einzelmaßnahme ohne iSFP liegt bei 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr.
Wer für vor Antragsstellung von BEG Einzelmaßnahmen einen individuellen Sanierungsplan (iSFP) erstellen lässt, bekommt zusätzliche fünf Prozent Förderung als iSFP-Bonus. So können Sie zusätzlich profitieren. Sie erhalten einen langfristigen Plan für alle Sanierungsschritte und eine bessere Entscheidungsgrundlage für Investitionen.
Mit einem iSFP erhöht sich die Förderhöchstgrenze bei BEG Einzelmaßnahmen von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Für im iSFP empfohlene Einzelmaßnahmen gibt es zusätzlich zum Grundfördersatz von 15 Prozent einen iSFP-Bonus von 5 Prozent, also 20 Prozent insgesamt.
Ablauf Förderantrag Fassadendämmung (BEG EM)
Vor Beginn einer Einzelmaßnahme müssen ein Energieeffizienz-Experte (EEE) sowie das ausführende Fachunternehmen beauftragt werden. Der EEE übernimmt die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahme.
Wichtig: Vor der Antragstellung ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen erforderlich, der unter dem Vorbehalt der Förderzusage steht und ein geplantes Umsetzungsdatum enthält.
Für den Förderantrag ist eine technische Projektbeschreibung (TPB) erforderlich. Diese wird vom Energieeffizienz-Experten (EEE) erstellt. Die vom EEE bereitgestellte TPB-ID ist für den Antrag notwendig und maximal zwei Monate gültig.
Der Förderantrag wird online über das BAFA-Portal gestellt – entweder selbst oder durch eine bevollmächtigte Person. Vorab sollte das Allgemeine Merkblatt zur Antragsstellung der BAFA gelesen werden.
Nach Abschluss der Einzelmaßnahme werden die Rechnungen der Fachunternehmen beglichen und anschließend der Verwendungsnachweis mit allen erforderlichen Unterlagen bei der BAFA eingereicht. Dies muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen.
Der technische Projektnachweis (TPN) wird vom Energieeffizienz-Experten oder dem Fachunternehmen erstellt. Die TPN-ID ist für den Verwendungsnachweis erforderlich und zwei Monate gültig.
Nach Prüfung der Unterlagen durch das BAFA erfolgt der Festsetzungsbescheid und die Auszahlung der Förderung.
Nach Erhalt der Förderzusage der KfW kann mit dem Heizungstausch begonnen werden.
Für die Umsetzung steht ein Zeitraum von bis zu 36 Monaten zur Verfügung. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Maßnahme vollständig abgeschlossen und die neue Heizungsanlage in Betrieb genommen sein.
Nach Abschluss aller Arbeiten erstellt der Energieeffizienz-Experte die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).
Mit dieser Bestätigung beantragen Sie anschließend im KfW-Portal die Auszahlung des Förderzuschusses.
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