Energieeffizienzexperte für Heizungstausch
Als eingetragener EE-Experte begleite ich Sie beim Heizungstausch von der technischen Bewertung über die Fördermittelbeantragung bis zur Umsetzung – unabhängig, normgerecht und verständlich.
Ich erstelle die BzA und BnD für KfW-Förderung und prüfe, ob die Voraussetzungen für eine Förderung passen.
Ich berate Sie welche Heizvariante umsetzbar ist und, ob die Fördervoraussetzungen passen.
Einzelmaßnahmen
Einzelne Sanierungsmaßnahmen können sinnvoll und förderfähig sein.
Ich bewerte die Maßnahme für Ihr Gebäude und sorge für eine fachlich korrekte, förderkonforme Umsetzung.
Heizungstausch
Moderne Heizsysteme senken den Energieverbrauch und die Betriebskosten.
Dachsanierung
Ein gut gedämmtes Dach minimiert Ihre Wärmeverluste nachhaltig und effizient.
Fassade
Verbessert den Wärmeschutz und den energetischen Zustand der Gebäudehülle.
Effizient heizen – mit Förderung
Wie wir heizen, beeinflusst Klima und CO₂-Emissionen maßgeblich. Wenn Sie Ihre alte Heizung gegen ein System auf Basis erneuerbarer Energien tauschen, können Sie dafür staatliche Fördermittel der KfW im Programm BEG Einzelmaßnahme Heizungstausch erhalten.
Als qualifizierter Energieberater begleite ich Sie dabei – von der Auswahl der passenden Heiztechnik bis zur Fördermittelprüfung und Umsetzung. Gemeinsam finden wir die effiziente und wirtschaftliche Lösung, die zu Ihrem Haus und Ihren Zielen passt.
So hoch ist die BEG EM Förderung Heizungstausch
- KfW-Zuschuss 458: 30 % Grundförderung für Heizungstausch auf erneuerbare Energien
- Förderbonus möglich: bis zu 70 % der Gesamtkosten (kombinierbar)
- Weitere Förderungen: KfW & BAFA sind je nach Fall kombinierbar
Neue Regeln ab 2024:
Neubaugebiete: ab 01.01.2024 mindestens 65 % erneuerbare Energien
Außerhalb Neubaugebiete: frühestens ab 2026 verpflichtend
Förderfähige Heizvarianten
Für den Austausch Ihrer fossilen Heizung gibt es die Möglichkeit auf eine Förderung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ziehen Sie einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten des hinzu, um die passende Heizlösung für Ihr Zuhause zu finden. Im Folgenden haben wir erste Informationen über förderfähige Heizvarianten zusammengestellt.
Wärmepumpe
Erfüllt die 65-Prozent-Vorgabe des GEG für den Anteil Erneuerbarer Energie.
So funktioniert es:
Eine Wärmepumpe nutzt kostenlose und erneuerbare Umgebungswärme aus Boden, Luft sowie Grund-, Fluss- oder Abwasser, um daraus Energie für das Heizen oder Warmwasser zu speichern.
Geeignet für:
Neubauten und gut gedämmte/energetisch sanierte Bestandsgebäude.
Biomasseheizungen
Erfüllt die Vorgaben des GEG. Kann mit einer Solarthermieanlage kombiniert werden.
So funktioniert es:
Geheizt wird in dieser Variante unter anderem mit Pellets, Holz, Holzhackschnitzeln oder anderen pflanzlichen Brennstoffen.
Geeignet für:
Bestandsgebäude, bei denen andere Alternativen nicht funktionieren oder schwer umsetzbar sind. Zudem muss genügend Platz für das Pelletlager und das Heizsystem vorhanden sein.
Wärmenetze
Erfüllt die Vorgaben des GEG. Vorteil: Häufig kann die bestehende Heizung ohne zusätzliche Anforderungen weiterhin genutzt werden.
So funktioniert es:
Ihr Haus wird in dieser Variante über ein kommunales Wärmenetz versorgt. Die Wärme wird in zentralen Kraftwerken produziert. Das Haus ist über ein Rohrsystem an das Netz angeschlossen.
Geeignet für:
Gebäude in Städten oder Kommunen, die über eine kommunale Wärmeplanung verfügen.
EE-Hybridheizungen
Kann unter bestimmten Umständen die GEG-Vorgaben von 65 Prozent Erneuerbaren Energien erfüllen. Eine Beratung ist hierbei sinnvoll.
So funktioniert es:
Eine Wärmepumpe wird mit einem Spitzenlastkessel kombiniert. Genutzt werden können dafür Biomasseheizungen.
Geeignet für:
Gebäudebesitzerinnen und -besitzer, die innovative Heizlösungen suchen.
Ablauf Förderantrag Heizungstausch (BEG EM)
Um eine Förderung der KfW zu erhalten, muss vor Maßnahmenbeginn ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden werden. Dieser erstellt die sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).
In der BzA werden die geplante Heizungsanlage, die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sowie die voraussichtlichen förderfähigen Gesamtkosten dokumentiert.
Die BzA ist Voraussetzung für die Antragstellung bei der KfW.
Für die Antragstellung bei der KfW muss vor Maßnahmenbeginn ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorliegen.
Dieser Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, wonach der Vertrag erst mit Erteilung der Förderzusage durch die KfW wirksam wird.
Zusätzlich muss im Vertrag das vorgesehene Ausführungsdatum der Maßnahme angegeben sein. Dieses darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten liegen.
Wenn die ersten beiden Punkte abgeschlossen sind, kann der Antrag im KfW-Portal „Meine KfW“ beantragt werden. Dazu ist die 15-stellige BzA-ID aus der Bestätigung zum Antrag einzugeben. Der Zuschuss gilt auch für die Kosten der Baubegleitung durch einen/eine EEE, sofern das Förderlimit nicht erschöpft ist.
Hierbei bin ich Ihnen sehr gerne behilflich.
Nach Erhalt der Förderzusage der KfW kann mit dem Heizungstausch begonnen werden.
Für die Umsetzung steht ein Zeitraum von bis zu 36 Monaten zur Verfügung. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Maßnahme vollständig abgeschlossen und die neue Heizungsanlage in Betrieb genommen sein.
Nach Abschluss aller Arbeiten erstellt der Energieeffizienz-Experte die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).
Mit dieser Bestätigung beantragen Sie anschließend im KfW-Portal die Auszahlung des Förderzuschusses.
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